Mit Metallkraft sicher CE-konform

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste: Durch die immer weiter fortschreitende Globalisierung und den Import von Maschinen und Anlagen kommen auf die Maschinenhändler bzw. Importeure vermehrt rechtliche Aufgaben zu, vor allem wenn die herstellende Firma außerhalb der EU ansässig ist. In diesem Fall wird der Maschinenhändler und Importeur entsprechend der europäischen Maschinenrichtline zum „Inverkehrbringer“ der Maschine und in vollem Umfang haftbar für die Maschine bzw. Anlage. Können sich nun die Maschinenhändler auf ein an der Maschine/Anlage aufgebrachtes und in den Papieren vermerktes und dokumentiertes CE-Zeichen blind verlassen?

Doppelt geprüft gibt Sicherheit: Prüfung trotz CE-Kennzeichnung

Besser nicht, lautet die Antwort, wie die Firma Stürmer Maschinen GmbH aus Hallstadt erfahren musste. Das Unternehmen bestellte mehrere Mustermaschinen zum Test bei einem nicht in der EU ansässigen Unternehmen. Obwohl vom Maschinenhersteller die Einhaltung der CE-Vorgaben zugesagt wurde, kamen nach der Anlieferung bei den handelnden Personen der Firma Stürmer Zweifel auf, ob die Maschine den Vorgaben der Norm DIN EN12622 tatsächlich entspricht. Daher wandte sich das Unternehmen an Fiessler Elektronik aus Aichwald, um eine gemeinsame Begutachtung der Maschine durchzuführen und diese auf Normenkonformität zu überprüfen.

Das Ergebnis: Unter anderem entsprach das Hydraulikkonzept nicht den Sicherheitsanforderungen. Weiterhin war im Schaltschrank zwar eine Sicherheitssteuerung eines renommierten Herstellers eingebaut, die Sicherheitsschaltkreise waren jedoch fehlerhaft bzw. mangelhaft eingebunden. Die Integration und Auswertung der optischen Frontabsicherung AKAS durch den Maschinenhersteller war ungenügend: Gerade im gefährlichen Bereich des Umschaltpunkts von Eil- in den Pressgang wurde das System komplett überbrückt. Die Verletzung von Fingern oder der Hand oder gar deren Verlust hätte während der Schließbewegung im Bereich der Biegelinie nicht verhindert werden können.

Dokumentation als Grundlage

In einem Abnahmeprotokoll wurden sämtliche Punkte, die nicht den Vorgaben der Norm EN12622 entsprachen, aufgeschlüsselt und dokumentiert.

Stürmer nimmt seine Verantwortung als Inverkehrbringer sehr ernst und scheut deshalb auch keinen Aufwand und keine Kosten, die Maschine entsprechend den geltenden Richtlinien umzurüsten. Stürmer entschied sich für eine sicherheitstechnische Nachrüstung der Maschinen mit der neuen modularen Sicherheitssteuerung FMSC von Fiessler. In Zusammenarbeit mit Fiessler Elektronik wurde der Schaltplan überarbeitet und ein Integrationsvorschlag erstellt. Auf Basis dieser Dokumentation wurde der Schaltschrank seitens Stürmer neu strukturiert und verkabelt.

Fazit: Mit Stürmer Maschinen und Metallkraft ist man auf der sicheren Seite!

CE-Konformität bei zugleich optimierter Performance

Im letzten Schritt erfolgte die Inbetriebnahme der Gesenkbiegemaschine, was innerhalb eines einzigen Tages erfolgte. Abschließend zeigte sich, dass nun nicht nur die Sicherheit der Maschine der Normen entsprach, sondern auch die Performance der Gesenkbiegepresse durch die schnelle Reaktionszeit der FMSC deutlich erhöht werden konnte. Außerdem wird auch das AKAS-System durch einen speziellen Softwarebaustein korrekt ausgewertet und bietet somit höchste Sicherheit bei allen Biegevorgängen.

Eine erneute Beurteilung der Maschinenfunktionen ergab, dass diese Maschine nun den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 12622 entspricht. Somit konnte der Umbau der Maschine in guter Zusammenarbeit der beiden Firmen erfolgreich abgeschlossen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert