Neue Norm zur Prüfung von Elektrogeräten

Seit dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 ‚Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur‘ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Entstanden ist die neue Norm durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Aufgrund verschiedener Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene werden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 im Jahr 2008 wird nun wieder aufgehoben.

Eine Elektrofachkraft muss damit zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0701 für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. Unter den Anwendungsbereich der DIN VDE 0702 fallen die Wiederholungsprüfungen. Da die neue DIN VDE 0702 noch nicht gültig ist, gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. „Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5mm² gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC61557-16“, so Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer der Pro-El GmbH. Die neue VDE 0701 ist nicht anwendbar für Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil der festen elektrischen Installationen sind. Auch die IT-Technik wie z.B. Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationsausrüstung und Netzteile, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie Ladestationen für die Elektromobilität sind hier nicht betroffen.

„Unternehmen müssen ihre Organisation, den Ablauf und die Durchführung von Prüfungen überdenken und notwendige Maßnahmen ergreifen. Das betrifft z.B. den Einsatz von Elektrofachkräften sowie elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP), die Notwendigkeit von Schulungen und Weiterbildungen und den Einsatz bzw. die Beschaffung von Prüftechnik. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen“, kommentiert Onnenberg weiter.

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