Nicht der erhoffte Anschub für die Elektromobilität?

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Am 11.02. verabschiedete der Bundestag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG. Dieses regelt u.a. die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Der ZVEH kritisiert, dass die Schwellenwerte für Neubauten und umfangreich sanierte Gebäude nach wie vor zu hoch sind und plädiert dafür, Ladepunkte bereits ab dem ersten Parkplatz vorzusehen oder diese zumindest planerisch zu berücksichtigen und Leerrohre einzuziehen. Mit dem Anstieg an Fahrzeugen mit Elektroantrieb steigt auch der Bedarf an Lademöglichkeiten, insbesondere im privaten Bereich. Denn zuhause sowie am Arbeitsplatz werden künftig 85% der Ladevorgänge erfolgen. „Umso wichtiger ist es daher, die Ladeinfrastruktur in diesem Bereich nachhaltig auszubauen“, betont Lothar Hellmann, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): „Zumal es hier im Gegensatz zur öffentlichen Ladeinfrastruktur, deren Ausbau in der Vergangenheit mit Nachdruck gefördert wurde, noch große Defizite gibt.“

Ladeinfrastruktur ab erstem Stellplatz vorsehen

Deshalb zeigt sich der ZVEH von dem im Bundestag beschlossenen Kompromissvorschlag zum (GEIG) enttäuscht. Dieser stellt zwar in Teilen eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen GEIG-Referentenentwurf dar, weil er den Schwellenwert für die Installation von Ladeinfrastruktur noch einmal deutlich senkt. Um den geplanten und für die Erreichung der Klimaziele der Regierung auch unerlässlichen Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen, ist das Gesetz in der jetzigen Ausprägung nach Ansicht des Verbands jedoch nicht ambitioniert genug. So kritisiert der ZVEH z.B., dass das Gesetz die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden erst ab einer bestimmten Stellplatzzahl – bei Neubauten ab dem fünften, bei umfangreich renovierten Wohngebäuden ab dem zehnten Stellplatz – vorsieht, statt diese bereits ab dem ersten Stellplatz vorzuschreiben. Damit bleiben, so die Kritik, kleinere Gebäude unberücksichtigt.

Nachrüstung teurer

Für Neubauten fordert der ZVEH, jeden Stellplatz zumindest mit einem Leerrohr zu versehen, um den Gebäudebestand zukunftsfähig zu machen. Hintergrund ist, dass eine spätere Nachrüstung von Stellplätzen mit der notwendigen Elektroinfrastruktur um ein Vielfaches teurer ist. So stehen Kosten in Höhe von bis zu 300€ für das Einziehen eines Leerrohres, das die spätere Nachrüstung mit der elektrotechnischen Verkabelung erleichtert, Kosten von bis zu 5.000€ für eine Nachrüstung nach Beendigung des Baus bzw. der Sanierung gegenüber. Dies belegt eine gemeinsame Untersuchung von ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e. V.) und ZVEH.

Keine Unternehmererklärung für E-Handwerker

Wie schon im vorhergehenden Referentenentwurf wehrt sich der ZVEH zudem gegen die im GEIG festgeschriebene Unternehmererklärung, die E-Handwerker dazu verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass bei Neubau/Sanierung alle Vorgaben des Gesetzes hinsichtlich der Elektromobilitätsinfrastruktur erfüllt wurden. Hier gehöre statt des ausführenden Betriebs derjenige in die Pflicht genommen, der bei der Gebäudeplanung die tatsächliche Entscheidungshoheit habe. War in der Referentenvorlage noch der Bauherr/Gebäudeeigentümer zur Ausstellung einer Unternehmererklärung verpflichtet, ging die Verpflichtung nun auf das elektrohandwerkliche Unternehmen als rein ausführendes Organ über. Neben der (nicht vertretbaren) Verlagerung von Verantwortung bedeutet das für die an Bau/Sanierung beteiligten E-Unternehmen darüber hinaus einen hohen Bürokratieaufwand.

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