ZVEH-Präsident mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen

Bild: ZVEH

Materialknappheit, Lieferengpässe und Preiserhöhungen – die Situation für die zum Bau- und Ausbaugewerbe gehörenden Unternehmen hat sich in den vergangenen Wochen weiter zugespitzt. Nachdem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am vergangenen Mittwoch, den 19. Mai, zu einem ‚Runden Tisch von Handwerk, Bau- und Holzwirtschaft‘ eingeladen hatte, nahm ZVEH-Präsident Lothar Hellmann (Bild), der zu den Teilnehmern des Verbändegesprächs gehört, nun nochmals in einem Brief an den Wirtschaftsminister Stellung.

Lothar Hellmann dankte Peter Altmaier für die Möglichkeit, Probleme der E-Handwerke direkt zu adressieren und machte in seinem Schreiben nochmals deutlich, dass die Elektrohandwerke ihre Rolle als Wirtschaftsmotor innerhalb der Corona-Krise zu verlieren drohen. „Den Unternehmen droht paradoxerweise trotz voller Auftragsbücher und anziehender Nachfrage Unheil. Aufträge können aufgrund der sich verschärfenden Lieferengpässe bei nahezu allen, für uns relevanten Produkten nicht mehr abgearbeitet werden. (…) Es schmerzt mich zu sehen, wie die Elektrohandwerke, die in der Corona-Krise ein wahrer Wirtschaftsmotor waren und die aufgrund ihrer Systemrelevanz trotz der Pandemie weitergearbeitet haben, nun wegen der Lieferengpässe und Preissteigerungen doch noch Gefahr laufen, Kurzarbeit anmelden zu müssen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu verlieren“, erklärt Hellmann und führt neben den Preissteigerungen bei Chips und Kupfer auch die Knappheit im Bereich Kunststoffe an.

„Es darf nicht sein, dass nun die Handwerksbetriebe die Liefer- und Beschaffungsprobleme sowie die Materialknappheit allein ausbaden müssen“, fasst der ZVEH-Präsident die Probleme der E-Handwerke zusammen und führt noch einmal aus, warum diese Preiserhöhungen nicht einfach an die Kunden weitergeben werden können. Seine Schlussfolgerung an die Adresse des Wirtschaftsministers wie auch an die Politik insgesamt: „Eine politische Flankierung unserer Bemühungen ist unerlässlich!“ Dabei führt Hellmann in seinem Brief auch gleich einen Katalog möglicher Maßnahmen an. Diese könnten folgendermaßen aussehen:

Kurzfristige Maßnahmen:

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis mindestens Ende 2021 als Hilfe für Betriebe, die aufgrund der geschilderten Situation trotz voller Auftragsbücher Kurzarbeit anmelden müssen.

Öffentliche Hand als Vorbild: Keine Erhebung von Vertragsstrafen im Bereich öffentlicher Auftraggeber bzw. flexible Vertragsanpassungen.

Mittelfristige Maßnahmen:

Prüfung zivilrechtlicher Möglichkeiten, um die Haftungssituation, in der sich elektrohandwerkliche Mitgliedsunternehmen gegenüber ihren privaten Auftraggebern befinden, deutlich zu entschärfen. Hintergrund ist, dass 38% des Umsatzes elektrohandwerklicher Betriebe mit gewerblichen und industriellen Kunden und etwa 34% mit Privatkunden erwirtschaftet werden.

Bei der Prüfung zivilrechtlicher Optionen sollte auch die gesetzliche Aussetzung von Konventionalstrafen in Erwägung gezogen werden. Zudem soll in den zuständigen Ministerien geprüft werden, inwieweit umfangreichere Preisgleitklauseln oder Klauseln in erleichterter Form zulässig sind (Anpassung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Langfristige Maßnahmen:

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