Immer wieder kommt es bei der Instandhaltung von Maschinen zu tödlichen Unfällen in Betrieben. Zu den Unfallursachen gehören Zeitdruck, fehlende Kommunikation oder unzureichende Hilfs- und Arbeitsmittel. Während die Beschäftigten, beispielsweise in der Produktion, bei der
Arbeit mit Maschinen durch technische Maßnahmen wie trennende Schutzeinrichtungen geschützt sind, ist es bei der Instandhaltung häufig notwendig, hinter derartige Schutzeinrichtungen zu treten. Für alle Situationen gilt: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Worauf es dabei ankommt, erklärt Andreas Köster, Fachreferent bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).