„Entscheidender Schritt für mehr Energieeffizienz von Gebäuden“

Der Europäische Rat hat einen entscheidenden Schritt getan, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Mit der endgültigen Annahme der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird erstmalig das Thema Qualität des Innenraumklimas hervorgehoben und zudem der sogenannte Smart Readiness Indicator verbindlich gemacht. „Nun liegt es an der Bundesregierung, die Richtline konsequent und reibungslos in Deutschland umzusetzen. Die Branche der Gebäudeautomation wird als innovativer Lösungsanbieter ihren Teil zur Umsetzung beitragen“, sagt Dr. Peter Hug, Geschäftsführer VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude.

Mit Blick auf die Gebäudeautomation werden die Anforderungen durch die Richtlinie verschärft. So sieht bereits jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass in Deutschland Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290kW oder mit einer Klimaanlage oder einer kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290kW bis zum 31.12.2024 mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet sein müssen. Diese Anforderung wird durch die überarbeitete EPBD auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70kW ausgeweitet. Hier gilt eine Frist bis zum 31.12.2029.

„Wir als VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude appellieren daher an professionelle Immobilienbesitzer, Sanierungspläne für ihr Portfolio aufzustellen und dabei die Lösungen der Gebäudeautomation nicht nur aufgrund rechtlicher Vorgaben in den Fokus zu nehmen, sondern auch weil sie eine wirtschaftliche Möglichkeit darstellt, Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß zu senken“, erläutert Hug.

Damit es nicht zu Bauverzögerungen oder gar zur Beeinträchtigung von Funktionen der Gebäudeautomation kommt, appelliert Hug auch an Fachplaner: „Da die Installation der Gebäudeautomationstechnik für gewöhnlich einen der letzten Schritte im Bauprozess darstellt, ist es wichtig, dass sich Fachplaner frühzeitig mit den zuständigen Firmen zusammensetzen, um gemeinsam ein ganzheitliches funktionierendes Konzept zu erarbeiten.“

Die überarbeitete Richtlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.

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