Was Unternehmen gegen Produktpiraterie tun können

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Ob Armbanduhren, Mikrobauteile von Medizingeräten oder Design von Industriemaschinen – in nahezu allen Wirtschaftsbereichen bringen kriminelle Organisationen gefälschte Produkte auf den Markt. Die Schäden, die durch Produktpiraterie verursacht werden, sind hoch. Die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums unterläuft Innovationen und Investitionen, sie kostet Arbeitsplätze, birgt Risiken für die Gesundheit des einzelnen Menschen und für die Umwelt – und kann zur Nachahmung animieren, wenn sie ungeahndet bleibt. Wie Hersteller oder Urheber vorbeugen und ihre Rechte durchsetzen können, darüber informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in einer neuen Broschüre.

„Wir wollen kreative Unternehmen über Instrumente zur Durchsetzung informieren und ihnen so helfen, sich gegen Produktpiraten zu wehren“, sagt DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Wir wissen, dass kleine und mittlere Unternehmen vergleichsweise selten gegen Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten vorgehen. Wenn sie Fakes und Fälschungen durchgehen lassen, verlieren sie bares Geld, nehmen hin, dass ihre Innovationen und Investitionen unterlaufen werden – und riskieren unter Umständen sogar ihre Existenz.“ Auch der gute Ruf von Unternehmen leide, wenn Verbraucher nach dem unwissentlichen Kauf einer minderwertigen Fälschung enttäuscht zurückblieben.

Was die DPMA-Broschüre bietet

Beim Bekämpfen von Nachahmungen kommt den Schutzrechten Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design und dem Urheberrecht eine herausragende Bedeutung zu: Die Rechte des geistigen Eigentums gewähren aber nur Exklusivität, wenn Inhaber sie auch konsequent durchsetzen, sich also gegen die Verletzungen verteidigen. In der Broschüre informiert das DPMA darüber, was Betroffene tun können, wenn gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnisse verletzt werden.

Die Broschüre soll darüber hinaus dafür sensibilisieren, den Markt laufend zu beobachten – beispielsweise in Online-Shops nach Billigangeboten zu sehen oder genau auf Neuheiten bei Messen zu schauen. Zudem gibt sie einen Überblick über zivil- und strafrechtliche Möglichkeiten, falls Rechte an geistigem Eigentum verletzt wurden. Weiterhin skizziert die Broschüre Verfahren zur alternativen Streitbeilegung, wie sie beispielsweise die Weltorganisation des geistigen Eigentums (WIPO), das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und weitere behördliche oder behördlich anerkannte Stellen anbieten.

Die Broschüre finden Sie hier.

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