Europaweite Spielregeln für KI-Systeme kommen

Mehrarbeit in Aussicht

Im Rahmen ihrer Produktentwicklung integrieren Industrieunternehmen zunehmend Software und KI-Systeme ins Portfolio. Daher müssen Industrieunternehmen künftig sicherstellen, dafür einen sicheren Rahmen zu schaffen, der den Anforderungen an Datenschutz und Ethik genügt. Der AIA betrachtet nicht nur die KI-Systeme selbst, sondern auch die Produkte, die auf KI basieren oder diese integrieren. Die Hersteller solcher Erzeugnisse müssen künftig wohl sicherstellen, dass ihre KI-Produkte den Anforderungen des Gesetzes entsprechen und möglichst nicht als hochriskant eingestuft werden. Dies betrifft insbesondere Produkte im Gesundheits- oder Sicherheitsbereich. Die Inverkehrbringer übernehmen dabei künftig Verantwortung für die Konformität des KI-Systems gemäß AIA. Im Grunde werden sie ähnlichen Pflichten wie die klassischen IT-Anbieter nachkommen müssen. Dies betrifft die Konformitätsbewertungsverfahren, das Qualitätsmanagementsystem, die technische Dokumentation, die Entwicklungsprozesse und das Monitoring nach dem Inverkehrbringen des KI-Systems. Künftig werden Hersteller sicherstellen müssen, dass ihre KI-Systeme ethisch unbedenklich sind und nicht gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Darüber hinaus müssen die Systeme transparent und nachvollziehbar aufgesetzt sein, um von Behörden überprüfbar zu sein.

Inkrafttreten in 24 Monaten

Der AI Act bietet Unternehmen einen Rahmen, ihre Innovationskraft auf das Potenzial von KI auszurichten. Gleichzeitig müssen Unternehmen nachweislich die Sicherheit und Rechte von Verbrauchern schützen und die Haftungsrisiken ihrer KI-Systeme und -Produkte bewerten. Der AIA kann somit als Wegweiser für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Anwendung von KI-Technologien in der Produktion und bei der Entwicklung von Produkten dienen. Der nun abschließende Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament soll noch 2023 stattfinden und somit könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Im Übrigen mussten seit der Vorlage des Gesetzes mehr als 3.000 Änderungsanträge eingearbeitet werden. Gemäß seines Art. 85 wird das AI-Gesetz dann voraussichtlich 24 Monate nach der Verabschiedung anwendbar sein – dieser Zeitraum kann sich aber auch noch deutlich verkürzen.

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