Aufzüge erfolgreich vor Cyberattacken schützen

Wenn Software und Schnittstellen nicht ausreichend geschützt sind, können Unbefugte die Kontrolle übernehmen.
Wenn Software und Schnittstellen nicht ausreichend geschützt sind, können Unbefugte die Kontrolle übernehmen.

Fazit

Betreiber von Aufzugsanlagen mit vernetzten Komponenten müssen die Mindestanforderungen aus der ‚TRBS 1115 Teil 1‘ erfüllen. Als Leitfäden helfen Normen wie die ISO27001 zur Informationssicherheit, die IEC62443 zur Cybersicherheit sowie die branchenspezifische ISO8102-20. TÜV Süd unterstützt Betreiber dabei, ihrer Nachweis- und Dokumentationspflicht nachzukommen und vernetzte Anlagen sicher zu betreiben.

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