Unterstützung von senkrechten Kabelanlagen mit Funktionserhalt
Werden Funktionserhaltkabel senkrecht verlegt, müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um eine Unterbrechung des Stromkreises im Brandfall zu verhindern. Denn bei dieser Verlegeweise führt eine direkte Brandbelastung im Bereich der Schellen dazu, dass die Kabel nicht mehr vorschriftsgemäß geklemmt werden und aufgrund ihres Eigengewichts reißen. Um dies zu verhindern, fordert die DIN 4102 Teil 12 eine wirksame Unterstützung der Kabel im Abstand von maximal 3,5m. Eine Möglichkeit sind Zugentlastungen, die oft durch Schlaufen oder Kabelabschottungen realisiert werden. Beides nicht ideal: Erfolgt die Zugentlastung durch Schlaufen, geht damit ein großer seitlicher Platzbedarf einher. In voll belegten Steigeschächten ist diese Verlegeart kaum zu realisieren. Werden Abschottungen eingesetzt, darf eine Geschosshöhe von 3,5m nicht überschritten werden. Anders mit der Zugentlastung ZSE 90: Ihr Gehäuse aus nicht-brennbarem Material mit integrierter Schottung wird direkt über einer Schellenreihe montiert. So bleiben die Schellen im Brandfall kalt, die Klemmung der Kabel bleibt erhalten und ein Reißen wird verhindert. Das Kabelgewicht wird durch geschützte Schellenreihen im Gehäuse getragen. Die ZSE90 ist auch für hängende Steigetrassen geeignet und bei Geschosshöhen über 3,5m einsetzbar. Bei Installationen mit beengten Platzverhältnissen kann das Gehäuse der ZSE90 auch noch am Montageort individuell angepasst und gekürzt werden.