Mehr als reine Türöffner

Systeme koppeln

Besteht ein detailliertes und zentrales digitales Erfassungssystem für den Zutritt, ist es naheliegend, dies mit der Arbeitszeiterfassung zu koppeln. 2019 hat der Europäische Gerichtshof empfohlen, Unternehmen zu einer systematischen Erfassung der Arbeitszeiten zu verpflichten. Bis aus der Empfehlung auch geltendes Recht in Deutschland wird, kann es noch eine Weile dauern. Doch auch ohne gesetzliche Verordnung ist eine Kopplung an die Zeiterfassung sinnvoll. Denn so lassen sich beispielsweise Arbeitszeiten im Projektgeschäft den einzelnen Aufträgen zuordnen, was die Abrechnung vereinfacht. Zudem wird eine doppelte Erfassung überflüssig.

Der Firmenausweis

Eine wirksame Zutrittskontrolle muss die Identität eines Mitarbeiters eindeutig nachweisen können. Der Firmenausweis ist dafür auch heute noch das gängigste Medium. Über einen integrierten Chip lassen sich Zutritts- und Berechtigungsprofile auf dem Ausweis hinterlegen. Der Ausweis kann von den Mitarbeitern offen getragen werden, was die Identifikation von Personen und ihrer Zugehörigkeit zusätzlich erleichtert. Außerdem fördert er die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und schafft Zusammenhalt.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

In Zonen mit einem höheren Schutzlevel kommt in der Regel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz. Neben dem Firmenausweis muss der Mitarbeiter einen weiteren Faktor vorweisen können, um in den Bereich hineinzukommen. Häufig werden dafür Passwörter oder PIN-Codes eingesetzt. Der Firmenausweis hat auch in Zeiten des Smartphones noch seine Berechtigung. Um die IT-Infrastruktur abzusichern, müssten alle Mitarbeiter, die Zutritt brauchen, über ein dienstliches und IT-sicherheitstechnisch verwaltetes Smartphone verfügen. In den stark vernetzten Unternehmen könnten ansonsten Schadprogramme in die IT-Systeme gelangen. Dennoch können Smartphones oder auch andere Wearables ihre Berechtigung haben, beispielsweise in sehr entlegenen Liegenschaften.

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