IV. Erweiterung der Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang III der Maschinenverordnung wurden überarbeitet und erweitert. Besonders hervorzuheben sind die neuen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz. Hersteller müssen künftig ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, die in angemessener Weise gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Angriffe Dritter schützen.
V. Halbherzige Digitalisierung
Die Digitalisierung hält auch in die EU-Maschinenverordnung Einzug, allerdings bei Weitem nicht in dem Umfang, der aktuell in Zusammenhang mit dem digitalen Produktpass diskutiert wird. Gerade bei den Vorgaben zur Betriebsanleitung bleibt der Gesetzgeber halbherzig. Während Konformitäts- bzw. Einbauerklärung künftig stets in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden dürfen, gilt dies für die umfangreichen Betriebsanleitungen, die häufig noch erheblichen Papierumfang einnehmen, nur sehr eingeschränkt.
Ich halte Sie auf dem Laufenden, Ihr
Thomas Klindt