Rechtliche Herausforderungen für die Servicerobotik

Bild: Annette Koroll Fotos

Herr Straub, gibt es auf dem Gebiet der Servicerobotik denn bereits belastbare Referenzurteile? @Interview_Grundschrift:Sebstian Straub: Auf dem Gebiet der Servicerobotik gibt es bislang keine nennenswerte Rechtsprechung. Eine Reihe von Urteilen im Bereich des Produkt- und Produzentenhaftungsrechts lassen sich aber auch auf die Servicerobotik übertragen. Grundsätzlich gilt, dass Hersteller von Servicerobotern auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn sie fehlerhafte Produkte auf den Markt bringen. Das Produkthaftungsgesetz sieht in diesem Zusammenhang eine verschuldensunabhängige Haftung vor. Das bedeutet, der Hersteller ist für Sach- und Personenschäden verantwortlich, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Er haftet aber nur, wenn nachgewiesen wird, dass bei der Entwicklung des Produkts nicht der neueste Stand der Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde. Anders verhält es sich bei der Produzentenhaftung. Hier muss der Produzent beweisen, dass ihn hinsichtlich des Fehlers kein Verschulden trifft. Hersteller von Servicerobotern müssen also nachweisen können, dass in allen Phasen der Produktentwicklung die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde. Die Verantwortlichkeit des Herstellers kann aber auch noch weiter gehen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Hersteller auch nachdem ein Produkt auf den Markt gelangt ist, dieses auf unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften hin beobachten. Dieser Beobachtungspflicht kommt eine wachsende Bedeutung zu, z.B. wenn Robotiksysteme durch fehlerhafte oder veraltete Firmware Schäden verursachen. Welche Risiken gibt es für Hersteller? Sind diese von vorneherein kalkulierbar? @Interview_Grundschrift:Straub: Risiken bestehen zunächst dort, wo es zu einer Interaktion zwischen Mensch und Roboter kommt. Kommt es aufgrund eines Fehlverhaltens des Roboters zu Personen- oder Sachschäden, stellt sich automatisch die Frage der Verantwortlichkeit. Bei wenig komplexen Produkten lässt sich in der Regel einfach nachprüfen, ob ein Produkt dem Stand der Wissenschaft und Technik entspricht bzw. ob der Hersteller bei Inverkehrbringen des Produkts sorgfaltsgemäß gehandelt hat. Anders verhält es sich bei komplexen und hochtechnisierten Produkten. Hier wird zunehmend das Problem auftreten, dass Fehlerverläufe aufgrund der wachsenden technischen Komplexität nur noch schwer nachvollziehbar sind. Das gilt insbesondere, wenn die Steuerung von Robotern mit Prozessen des maschinellen Lernens oder der künstlichen Intelligenz kombiniert wird. Es können Fälle auftreten in denen nicht mehr festgestellt werden kann, ob ein Fehlverhalten auf die ursprüngliche Programmierung oder auf das Trainieren durch den Nutzer zurückzuführen ist. In diesem Kontext sehe ich künftig eine Herausforderung für Hersteller, da es zunehmend schwieriger wird, das Risiko umfassend abzuschätzen. @Interview_Grundschrift: Sie haben gesagt, dass die zunehmende technische Komplexität künftig zu weiteren rechtlichen Risiken für Hersteller führen kann. In welchen Bereichen sehen Sie hier die größten Herausforderungen? @Interview_Grundschrift:Straub: Es ist ganz richtig: Gerade im Bereich der Servicerobotik ist ein hoher Grad an Vernetzung festzustellen. Das bringt technisch viele Vorteile, führt aber auch dazu, dass Produkte anfälliger für externe Störungen werden, z.B. wenn die Funktionsfähigkeit durch Angriffe von außen beeinträchtigt wird. Hier stellt sich dann die Frage, ob Hersteller für Schäden, z.B. aufgrund von unterbleibenden Updates, verantwortlich gemacht werden können. Aber auch der Datenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung: Bei einer engen Mensch/Technik-Interaktion können auch persönliche Informationen des Anwenders verarbeitet werden. Sobald das geschieht, sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Hersteller müssen die Datenschutzkonformität dabei nicht nur sicherstellen, sondern auch nachweisen können. Die Umsetzung dieser Vorgaben bedeutet nicht nur einen hohen Aufwand. Verstöße können auch mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. @Interview_Grundschrift:

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