Ethik und Nachhaltigkeit in der Lieferkette

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Advocate.Bild: Open Text Software GmbH

Mit dem Lieferkettensorgfalspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen ab 2023 verpflichtet, in ihrer Lieferkette keine Firmen aufzunehmen, die mit Menschenrechtsverstößen und Umweltzerstörung in Verbindung gebracht wird. Darunter fallen Kinderarbeit, Diskriminierung, Ausbeutung sowie illegale Abholzung, Wasser- und Luftverschmutzung und der Einsatz von Pestiziden. Das Gesetz gilt für (deutsche) Unternehmen mit Hauptsitz bzw. -verwaltung und/oder einer Zweigniederlassung in Deutschland. Außerdem betrifft es vorerst nur Organisationen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ein Jahr später soll dieser Mindestwert auf 1.000 Beschäftigte sinken. Doch was besagen die neuen Sorgfaltspflichten genau?

Was gefordert wird

Um ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, sind Unternehmen verpflichtet, entsprechende Grundsatzerklärungen und Präventionsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette einzuführen. Diese müssen sie sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber ihren unmittelbaren Partnern und Zulieferern durchsetzen. Mittelbare Zulieferer sind erst dann einzubeziehen, wenn das Unternehmen ’substantiierte Kenntnis‘ über Verstöße erhält. In diesem Fall sind sie dazu verpflichtet, sofort mit entsprechenden Maßnahmen einzugreifen. Daneben ist gefordert, dass Unternehmen ein entsprechendes Risikomanagement einrichten und regelmäßige Risikoanalysen durchführen. Sie müssen Möglichkeiten schaffen, dass beteiligte Personen im Zuge einer Verstoßfeststellung Beschwerde einreichen können. Zudem sind sämtliche Mitglieder der Supply Chain verpflichtet, die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten zu dokumentieren und Bericht darüber zu erstatten. Sollte es zur Nicht-Einhaltung oder zu einer verspäteten oder lückenhaften Umsetzung der Sorgfaltspflichten kommen, droht betroffenen Unternehmen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei ist mit einer Geldbuße von bis zu 800.000€ bzw. zwei Prozent des weltweiten Umsatzes bei einem Jahresumsatz von mehr als 400Mio.€ zu rechnen. Außerdem kann ein dreijähriger Ausschluss von öffentlichen Aufträgen verhängt werden. Die Kontrolle über die Einhaltung des LkSG übernimmt dabei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Was Unternehmen befürchten

Den Unternehmen die Verantwortung über die Durchsetzung ethischer Werte entlang ihrer Supply Chain zu übertragen und Verstöße zu ahnden, ist ein Schritt in die Richtung, der Nachhaltigkeit und ethischen Verantwortung Bedeutung zu verleihen. Dennoch entstehen neben dem ethischen Grundgedanken Herausforderungen und Nachteile, die die praktische Umsetzung erschweren. So stellen u.a. die Berichterstattung sowie vertragliche Regelungen Hürden für Unternehmen dar. Die HypoVereinsbank und das F.A.Z. Institut haben im Rahmen einer Studie deutsche Entscheider zu den größten Herausforderungen befragt. Jeweils 46 Prozent geben an, dass sie sowohl die Berichterstattungspflicht als auch die Vertragsverhandlungen mit Lieferanten als potenziell schwierig einstufen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sehen Schwierigkeiten. Sie laufen Gefahr, den Überblick über komplexe, unter Umständen globale Lieferketten zu verlieren. Kleine Unternehmen, die Produkte oder Einzelteile aus dem Ausland beziehen, sind oft nur eingeschränkt in der Lage, die Bedingungen über die gesamte Lieferkette hinweg nachzuverfolgen. Andererseits sind mittelständische Unternehmen oftmals Teil der Wertschöpfungskette größerer Unternehmen. Dadurch sind sie automatisch dazu verpflichtet, Nachweise über ihre eigenen Partner und Lieferanten zu erbringen – selbst bei knappen Ressourcen. Darüber hinaus befürchten deutsche Unternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Firmen, die nicht dieselben ethischen Ansprüche verfolgen. Auch hinsichtlich der Kontrolle des LkSG gibt es Unsicherheiten. Beispielsweise werfen Personalverfügbarkeit und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Frage auf, inwieweit eine regelmäßige, gründliche Überprüfung stattfinden kann.

Transparenz schaffen

Um den Anforderungen des neuen Gesetzes zu entsprechen, müssen Unternehmen an mehreren Fronten für ausreichend Transparenz sorgen. Dabei kann Software helfen. Supply Chain Management Tools ermöglichen es beispielsweise, Einsicht in Echtzeit-Daten und -Informationen über sämtliche Zulieferer und Partner und deren Aktivitäten zu erhalten. Unternehmen können so schnell auf kritische Veränderungen reagieren. Zudem gibt es Compliance Management Systeme (CMS), die u.a. für die Durchführung von Risikoanalysen zum Einsatz kommen und um die Anforderungen des LkSG erweitert werden können. Zusätzlich zu den technischen Lösungen sollten Unternehmen die Vertragsinhalte jedes Lieferkettenglieds revidieren. Unter Umständen müssen einzelne Punkte an die neuen Vorgaben anpassen werden.

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