Fördermittel für Klimaschutz

Bild: BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH

Unternehmen, die ihren Energieverbrauch oder Materialeinsatz reduzieren möchten, können von der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) profitieren. Sie besteht aus fünf Modulen:

  • Modul 1 für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bei Querschnittstechnologien,
  • Modul 2 erfasst Anlagentechnik für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien,
  • Modul 3 für MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren,
  • Modul 4 für die Optimierungen von Anlagen und Prozessen, wenn diese den Bedarf an Energie oder Ressourcen reduzieren,
  • Modul 5 für Transformationskonzepte

Für Maßnahmen, die unter die ersten vier Module, erhalten große Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu 55 Prozent.

Punkt 5, Transformationskonzepte, beschreibt die längerfristige Strategie zur Dekarbonisierung. Es muss mindestens zehn Jahre umfassen und einen Maßnahmenplan enthalten, mit dem das Unternehmen nachweislich seine Treibhausgas-Emissionen (Scope 1 und 2) um mindestens 40 Prozent senken und bis 2045 klimaneutral werden kann. Transformationskonzepte werden mit 50 Prozent (KMU 60 Prozent) der beihilfefähigen Kosten gefördert, maximal jedoch mit 80.000 Euro. Der Antrag für alle Module der EEW kann über das Portal easy-Online gestellt werden.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sind alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen antragsberechtigt. Sie besteht aus zwei Modulen: Modul 1 befasst sich mit der Machbarkeitsstudie, in der die Idee und Realisierbarkeit von innovativen Wärmenetzen untersucht wird. Erfüllt das Netz die Anforderungen des Förderprogramms, können Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 600.000 Euro, erhalten. Im Modul 2 geht es um die Realisierung des Wärmenetzes. Hierfür erhalten Berechtigte bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 15 Millionen Euro.

Bundesförderung für energie-effiziente Gebäude (BEG)

Das BEG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, fast jeder ist antragsberechtigt. Das Programm fußt auf zwei Säulen: erstens Einzelmaßnahmen im Bestand, zweitens Neubau, Sanierung und Kauf. Gefördert werden alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, bzw. zur Reduktion der CO2-Emissionen der Gebäude, z.B. Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik wie MSR oder Beleuchtungssysteme, effiziente Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung sowie Fachplanung, Baubegleitung und das Stellen der Förderanträge. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Nicht-Wohngebäuden bis zu 1.000 Euro/m2 Nettogrundfläche bzw. 5Mio. Euro pro Maßnahme. Für Planung und Beratung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2,50 Euro/m2 Nettogrundfläche bzw. 10.000 Euro pro Maßnahme.

Förderung von Innovationen

Um die Entwicklung von Innovationen oder signifikanter Verbesserungen zu unterstützen, haben die EU sowie Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Neben offenen Programmen, wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder der Forschungszulage des Bundesfinanzministeriums, gibt es auch solche speziell für KMU, z.B. das Förderprogramm KMU-innovativ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sowie für einzelne Regionen, etwa das Saarland oder die Kohleregionen. Einige Fördermittel stehen extra für Klima- und Umweltschutz-Innovationen bereit.

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