Cybersicherheit auf Maschinenebene

1. Neue Anforderungen für die Konformitätsbewertung: Die Verordnung führt neue Anforderungen für die Konformitätsbewertung von Maschinen ein. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung der technischen Dokumentation, die Durchführung von Risikobewertungen und die Einhaltung der geltenden harmonisierten Normen.

2. EU-Konformitätsbewertungsverfahren: Die Verordnung führt ein EU-Konformitätsbewertungsverfahren für bestimmte Kategorien von Maschinen ein. Dieses Verfahren ermöglicht eine einheitliche Bewertung der Konformität von Maschinen in der gesamten EU.

3. EU-Konformitätserklärung: Die Verordnung führt eine EU-Konformitätserklärung für Maschinen ein. Diese Erklärung muss vom Hersteller ausgestellt werden und bestätigen, dass die Maschine den geltenden Anforderungen entspricht.

4. Neue Anforderungen für bestimmte Maschinenkategorien: Die Verordnung enthält spezifische Anforderungen für bestimmte Kategorien von Maschinen, wie z.B. Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung, Maschinen zur Holzbearbeitung und Maschinen zur Metallbearbeitung.

Änderungen sind jederzeit möglich

Es ist dabei wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf dem aktuellen Stand sind, aber Änderungen oder Aktualisierungen an der Verordnung jederzeit möglich sind. Es ist deshalb ratsam, die offiziellen Veröffentlichungen der EU zu überprüfen, um über etwaige Änderungen informiert zu sein. Obwohl es eine Übergangsfrist von 42 Monaten gibt, sollten sich die Maschinenhersteller daher so bald wie möglich mit der Thematik befassen und konkret dazu informieren.

Cyber-Security nicht exakt definiert

Maschinen müssen laut dem entsprechenden Kapitel der neuen EU-Maschinenverordnung den ‚Anforderungen genügen‘. Diese allerdings sind in ihrem späteren Einsatzgebiet nicht näher definiert. Um die Security sicherstellen zu können, benötigt der Maschinenhersteller Informationen bzw. Vorgaben von seinen Kunden oder den Betreibern der Gesamtanlage. Diese müssen klar definieren, was sie in Kontext zu der jeweiligen Gesamtanlage an Sicherheitsfunktionen in der Maschine benötigen.

Marktgängiges Cybersicherheits-Produkt

Ein bereits marktgängiges Produkt, das die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung erfüllt, ist das modulare Cybersicherheitssystem Se.MIS von Sematicon. Ziel bei seiner Entwicklung war es, die Industrie vor Cyberattacken zu schützen. Durch die Integration in Maschinen und Anlagen auf Basis moderner IT-Sicherheitsstandards gelingt dies – ohne sie durch zusätzliche Software oder Updates zu verändern. Die Gesamtlösung basiert auf einer automatisierten digitalen Audit-Plattform, die sämtliche Anlagen, Änderungen und Zugriffe dokumentiert und damit ein lückenloses Protokoll erstellt. Gleichzeitig lassen sich so auch die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 (IT-SiG 2.0) erfüllen. Zudem werden auch die Vorgaben der IEC-62443 berücksichtigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert