Der Eiffelturm als Leuchtturmprojekt

Ausblick

Zahlreiche Normen und Sicherheitsanforderungen sowie Richtlinien, die die Zertifizierung von Systemen auf dem europäischen Markt regulieren, haben dafür gesorgt, dass Aufzüge zu den sichersten Transportmitteln gehören. Die Herausforderung besteht bei Sonderanfertigungen wie für den Eiffelturm darin, vorhandene Normen als Prüfgrundlage auf neue Technologien anzuwenden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse dienen künftig dazu, die Automatisierungstechnik für die Funktionale Sicherheit von Aufzügen weiterzuentwickeln.

für die funktionale

Aufzugssicherheit

• Die Europäische Norm 61508 definiert Anforderungen zur Entwicklung von elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen, sicherheitsgerichteten Systemen.

• Die Aufzugsrichtlinie 2014/33 /EU konkretisiert die Anforderungen an die Beschaffenheit der Aufzüge als Voraussetzung für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum.

• Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV setzt eine Gefährdungsbeurteilung voraus und definiert Betreiberpflichten: Sie verlangt eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen, ein Notrufmanagement, eine Prüfung vor erster Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen nach TRBS1201 – Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen, in diesem Fall Aufzügen.

• Die Europäische Norm 81-20/50 beschreibt die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen.

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