Tüv-Verband veröffentlicht Baurechtsreport 2022

Im Jahr 2021 ist gut jede vierte ‚Sicherheitsstromversorgungsanlage‘ in prüfpflichtigen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder Shopping-Malls mit ‚wesentlichen Mängeln‘ von den Tüv-Sachverständigen beanstandet worden (26,4%). Weitere 42,1% wiesen ‚geringfügige Mängel‘ auf und nur 31,5% waren ‚mängelfrei‘. Das sind Ergebnisse des Baurechtsreports 2022, der jährlich vom Tüv-Verband herausgegeben wird. „Engpässe bei der Energieversorgung, Cyberangriffe auf Netzbetreiber und immer wieder extreme Wetterereignisse wie Flutwellen oder schwere Stürme infolge der Klimakrise – die Gefahr von Stromausfällen nimmt enorm zu“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des Tüv-Verbands, bei der Vorstellung des Baurechtsreports. Umso wichtiger sei es, dass Notstromaggregate zuverlässig funktionieren. „Die Gefahr von Ausfällen bei der Energieversorgung ist wegen des Konflikts mit Russland sehr real“, sagte Bühler. „Die Betreiber der Anlagen sollten vor dem kommenden Winter sicherstellen, dass ihre Notstromaggregate gut in Schuss sind.“ Notstromanlagen sind aber auch eine wichtige Komponente des Brandschutzes. Fällt der Strom wegen eines Feuers aus, versorgen sie Lüftungs- und Alarmierungsanlagen oder den Rauchabzug mit Energie. Im Jahr 2021 sind von den Tüv-Sachverständigen in Deutschland insgesamt 4.300 Sicherheitsstromversorgungsanlagen geprüft worden. Sie werden in der Regel mit Diesel betrieben oder verfügen über leistungsstarke Batterien.

Eigenwartung von Notstromaggregaten

Zur Eigenwartung sollten Notstromaggregate einmal im Jahr getestet werden. Dadurch wird ihre Funktionsfähigkeit sichergestellt und die Anlage beansprucht. Wie bei anderen Motoren kann es nach längeren Ruhezeiten sonst zu Ausfällen und Startschwierigkeiten kommen. Zudem sollten Vorrats- und Tagesverbrauchtank immer genügend gefüllt sein. Besonders beim Vorratstank sollte der Kraftstoff regelmäßig geprüft werden. Im Gegensatz zu Benzin, das sich viele Jahre hält, ist die Haltbarkeit von Diesel mit ungefähr sechs Monaten relativ gering.

Probleme bei Lüftungs- und Klimaanlagen

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Luftreinhaltung in Gebäuden eine besondere Bedeutung erlangt. „Lüftungs- und Klimaanlagen müssen einwandfrei funktionieren, damit sie für ausreichend Frischluft sorgen oder die Luft reinigen können. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, das Infektionsrisiko in Innenräumen zu senken“, so Bühler. Im Jahr 2021 sind 34,1% der geprüften Lüftungsanlagen mit ‚wesentlichen Mängeln‘ beanstandet worden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es kaum eine Verbesserung (-0,1%). Weitere 34,8% der Anlagen hatten ‚geringfügige Mängel‘ und 31,1% waren ‚mängelfrei‘. Die Tüv-Sachverständigen empfehlen, in Pandemie-Zeiten die Frischluftzufuhr der Anlagen zu erhöhen und den Umluftbetrieb möglichst zu vermeiden. „Die Mängelquoten bei den Lüftungsanlagen bleiben trotz der Corona-Pandemie sehr hoch. Hier sind die Betreiber der Anlagen in der Pflicht“, sagte Bühler. „Für einen fehlerfreien Betrieb müssen Lüftungs- und Klimaanlagen richtig eingestellt, regelmäßig gewartet sowie Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden.“ Im Jahr 2021 wurden insgesamt 19.940 Lüftungsanlagen von den Tüv-Sachverständigen geprüft.

Brandschutz von Gebäuden

Zentrale Aufgabe der unabhängigen Prüfung der Gebäudetechnik ist der Brandschutz. So dienen Brandmeldeanlagen der Früherkennung von Bränden, indem sie Flammen, Rauch oder eine starke Temperaturerhöhung erkennen und einen Alarm auslösen. Von den knapp 11.000 im laufendenden Betrieb geprüften Brandmeldeanlagen hatten 21,7% ‚wesentliche Mängel‘ und 51,1% ‚geringfügige Mängel‘. Feuerlöschanlagen werden für den Schutz von Räumen, Objekten und Personen eingesetzt. Es handelt sich um ständig betriebsbereite technische Anlagen, die einen Brand mit einem Löschmittel eindämmen oder löschen. Der Anteil der Feuerlöschanlagen mit wesentlichen Mängeln lag im Jahr 2021 bei 25,9%, weitere 41,5% wiesen geringfügige Mängel auf. Bei den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen lag die Quote der wesentlichen Mängel bei 25,7%, der Anteil der geringfügigen Mängel bei 30,7%. Zu einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören alle Einrichtungen, die im Brandfall den Abzug von Brandgasen, Rauch und Wärme gewährleisten.

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