Zählerdaten auf den Punkt gebracht

Nur wer übermäßige Verbräuche erkennt, kann sie auch korrigieren
Nur wer übermäßige Verbräuche erkennt, kann sie auch korrigieren
Nur wer übermäßige Verbräuche erkennt, kann sie auch korrigieren
Nur wer übermäßige Verbräuche erkennt, kann sie auch korrigierenBild: © STV Elektronik/Dirk Indiesteln

Nachhaltiges Wirtschaften wird immer wichtiger. Steigende Energiekosten zwingen Unternehmen, deutlich mehr auf den Energieverbrauch zu achten. Deutsche Unternehmen stehen hier besonders unter Druck, denn die Energiekosten sind in Ländern wie Frankreich, USA oder China günstiger. Energieintensive Industrien evaluieren deshalb die Verlagerung der Produktion. Nicht für jedes Unternehmen eignet sich jedoch die Standortverlagerung und Betreiber von Wohn- und Geschäftsimmobilien, die für circa 40% der globalen CO2-Emissionen verantwortlich sind, können ihre Häuser nicht umsetzen. Langfristig ist die Verlagerung darüber hinaus auch keine Lösung: Schließlich wird es immer deutlicher, dass Klimaneutralität zwingend erforderlich ist.

Der IP-basierte Smart M-Bus Data Manager dockt 
rückwirkungsfrei an M-Bus an, die Häufigkeit der 
Datener-fassung und Weitergabe ist parametrierbar.
An die Datenbank des Systems können Energiemonitoringlösungen aller Art angebunden werden.
Der IP-basierte Smart M-Bus Data Manager dockt rückwirkungsfrei an M-Bus an, die Häufigkeit der Datener-fassung und Weitergabe ist parametrierbar. An die Datenbank des Systems können Energiemonitoringlösungen aller Art angebunden werden.Bild: STV Elektronik

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Einsparungen kurzfristig aus dem Weg zu gehen, hilft zudem ebenfalls ohnehin nicht – zumindest innerhalb der EU. Schließlich strebt sie Klimaneutralität bis 2050 an. Hierzu wurde 2021 das neue EU-Klimagesetz eingeführt und aus der Willenserklärung eine Verbindlichkeit gemacht. Mit Einführung des Gesetzes wurde gleichzeitig das EU-Emissionsreduktionsziel bis 2030 von 40 auf mindestens 55 Prozent gegenüber den Werten von 1990 gesteigert. Der Druck, an Energieeinsparungen zu arbeiten, hat sich dadurch nochmals erhöht. Es gibt somit auf breiter Front Handlungsbedarf. Doch gehandelt wird zumeist erst, wenn es Gesetze gibt oder die Kosten explodieren. Schließlich steht in dem meisten Fällen die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs im Vordergrund. Nur wenige Unternehmen tun aus eigener Überzeugung mehr, als sie müssen. Aus diesem Grund gibt es diverse Richtlinien und Gesetze, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Mit Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/27/EU im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden im Jahr 2015 z.B. erstmals rund 50.000 deutsche Großunternehmen dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit richtet sich nach den Anforderungen der Norm DIN EN 16247-1 und kann entweder durch fachkundige interne oder externe Personen durchgeführt werden. Als Alternative zum Energieaudit können verpflichtete Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach der ISO50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung einführen. Das Zertifikat bzw. die EMAS-Registrierung dienen als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht.

Gesetzliche Pflichten umsetzen

Diesen gesetzlichen Pflichten wollen Unternehmen natürlich möglichst effizient gerecht werden – ganz unabhängig davon, ob sie dadurch auch selbst Energie einsparen oder sogar auch noch von Vergünstigungen profitieren. So brauchen energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die nach EMAS oder ISO50001 zertifiziert sind, unter bestimmten Bedingungen nur noch eine stark begrenzte EEG-Umlage zahlen. Um die Vergünstigung der so genannten besonderen Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen zu können, brauchen sie lediglich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag stellen. Auf Antrag bei der zuständigen Zollverwaltung können energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes zudem ihre Strom- und Energiesteuerlast über den sogenannten Spitzenausgleich senken. Auch dafür müssen sie lediglich nachweisen, dass sie im betreffenden Jahr ein Energiemanagementsystem nach der ISO50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung betreiben bzw. betrieben haben. Kleine und mittlere Unternehmen können sogar ein noch einfacheres alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben. Durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden zudem auch Emissionen aus fossilen Brennstoffen mit einem CO2-Preis belegt. Um Unternehmen, die diesem Brennstoffemissionshandel unterliegen, im internationalen Wettbewerb zu entlasten bzw. das Abwandern ins vom Brennstoffemissionshandel nicht betroffene Ausland zu verhindern (Carbon Leakage), hat das Bundeskabinett am 21.07.2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) beschlossen. Die BECV ist am 28.07.2021 in Kraft getreten, bedarf aber wegen ihres Beihilfecharakters noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Zertifizierung eines Unternehmens nach DIN 50001 (alternativ auch DIN 50005 / Level 3) ist jedoch auf jeden Fall eine der möglichen Gegenleistung für die Gewährung von Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Dies erfolgt auf Antrag bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Aufwand möglichst gering halten

Diverse Pflichten und Anreize sind also von der Politik gesetzt worden und haben zur zunehmenden Verbreitung von Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz geführt. Ganz gleich ob Unternehmen diese aus Überzeugung betreiben, aufgrund gesetzlichen Zwangs oder dem Wunsch, Beihilfen oder Steuerentlastungen zu erlangen. Der Aufwand, die gesetzten Ziele zu erreichen, soll jedoch möglichst gering gehalten werden. Deshalb ist es erforderlich, die jeweiligen Systeme schlank und effizient aufzubauen. Ein nicht unerheblicher Aufwand entsteht dabei vor allem bei der Erfassung der Verbrauchsdaten. Das Ziel ist schließlich den Energieverbrauch und Lastgang exakt zu messen, überwachen und zu analysieren, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einzuleiten. Die ISO50001 macht jedoch keine Vorgaben, wie die Datenerfassung zu erfolgen hat. Sie besagt nur, dass sie Bestandteil des Energiemanagementsystems sein muss. Unternehmen ist es daher freigestellt, zu entscheiden, welche Daten sie erfassen. Ein wirklich professionelles Energieverbrauchsmonitoring sollte jedoch nicht nur die Verbrauchswerte an den offiziellen Messstellen der Energieversorger als Proof-of-Performance zur Grundlage haben. Es ist vielmehr sinnvoll, sämtliche Energieströme eines Unternehmens möglichst differenziert darstellen zu können.

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