So lassen sich Strom- und Energiesteuer senken

Eine genaue Dokumentation des Energieverbrauchs und von Energieeinsparung ermöglicht es erhebliche Steuereinsparungen zu realisieren.
Eine genaue Dokumentation des Energieverbrauchs und von Energieeinsparung ermöglicht es erhebliche Steuereinsparungen zu realisieren.

Lastmanagement inklusive

Über die Messfunktionen des NZM lässt sich auch der Leistungsbedarf -also die gesamte über einen bestimmten Zeitraum abgerufene elektrische Leistung – eines Bereichs, einer Maschine oder Anlage ermitteln. Dies dient als Basis für ein Lastmanagement und damit für eine Reduzierung der Spitzenlast. Dabei können über die integrierten Relais des NZM auch gleich nachgeschaltete Verbraucher automatisiert oder manuell abgeschaltet werden.

Energieverbrauchsdaten kommunizieren

Der Leistungsschalter ist zudem in der Lage, alle Daten über den integrierten Modbus oder ein Profibus- bzw. Ethernet-Modul zu kommunizieren. Die ermittelten Energieverbrauchsdaten können so komfortabel an eine Leitstelle bzw. zur Weiterverarbeitung in Cloud- oder Edge-Systeme übertragen werden. So lassen sich alle Messdaten auch problemlos speichern und dokumentieren; die für Steuerentlastungen erforderlichen Nachweise sind damit einfach zu erbringen.

Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen

Derart ausgestattet können insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes verschiedene Möglichkeiten zur Steuerentlastung in Anspruch nehmen und damit die Belastung durch Energiekosten signifikant reduzieren. Je nach Tätigkeit ist sogar eine vollständige Entlastung von der Steuer auf die eingesetzte Energie möglich. Bei der Strom- und Energiesteuer gibt es im Wesentlichen folgende Entlastungsmöglichkeiten: Zum einen die allgemeine Entlastung für das produzierende Gewerbe gemäß §9b StromStG und §54 EnergieStG. Die zweite Möglichkeit sind spezielle Entlastungen für energieintensive Prozesse und Verfahren gem. §9a StromStG und §51 EnergieStG. Drittens kann ein Spitzenausgleich gemäß §10 StromStG und §55 EnergieStG geltend gemacht werden. Auch soweit eine Entlastung für besonders energieintensive Prozesse nicht in Betracht kommt, können Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Stromsteuerbelastung von derzeit 20,50€ pro MWh um 5,13€ pro MWh und damit um rund 25 Prozent reduzieren. Die Entlastung findet grundsätzlich für jegliche Entnahme Anwendung, unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Unternehmens, für die der Strom entnommen wurde. Nicht entlastungsfähig sind Strommengen, die zu eigenbetrieblichen Zwecken zur Erzeugung von Nutzenergie (Licht, Wärme, Kälte, Druckluft oder mechanischer Energie) entnommen werden, soweit diese Erzeugnisse letztlich von Unternehmen genutzt werden, die nicht dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen sind.

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