Flickenteppich der Quarantäneregeln bei Ein- und Rückreisen nach Deutschland

Bild: Uwe Nölke / team-uwe-noelke.de, VDMA e.V.

Die Quarantänemaßnahmen bei Ein- und Rückreisen nach Deutschland variieren von Bundesland zu Bundesland. Das gefährdet laut VDMA die reibungslose Produktion in Europa. Der Verband fordert deshalb eine überall gültige Fünftageregelung. „Monteure und andere Servicekräfte müssen sich frei ins europäische Ausland bewegen können. Nur so kann die eine reibungslose Produktion grenzüberschreitend sichergestellt werden“, betont Ulrich Ackermann, Leiter Außenwirtschaft. Seit dem 10. April gilt in Deutschland grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende und Rückkehrer aus dem Ausland. Obwohl sich Bund und Länder im Vorfeld auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt hatten, ist bei der Umsetzung der Regelungen ein unübersichtlicher Flickenteppich entstanden. So gelten je nach Bundesland z.B. Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Rückreisende nach einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden oder 72 Stunden oder fünf Tagen. Ähnlich verhält es sich mit den Ausnahmefristen für Einreisende. Zwar gelten Ausnahmeregelungen bei Kurzaufenthalten oder bei Reisen aus triftigem Grund, aber auch diese variieren in den Details von Bundesland zu Bundesland erheblich.

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