Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt seit 2002 den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und überträgt Unternehmern viel Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen.

Explosionsgefährdete Bereiche

Dieser Teil der Normenreihe IEC60079 enthält die spezifischen Anforderungen an Aufbau, Auslegung und Beurteilung eigensicherer Systeme in Schutzart ‚i‘, die vollständig oder teilweise für die Verwendung in Bereichen der Gruppe I, Gruppe II oder Gruppe III für Ex-Geräte vorgesehen sind.

Sicherheit von Maschinen – Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen

Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, den Aufbau und die Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) fest, die speziell zur Erkennung von Personen als Teil eines sicherheitsbezogenen Systems entworfen sind und die bildverarbeitende Schutzeinrichtungen (VBPD) mit Testmusterverfahren (VBPDPP) für die Sensorfunktion verwenden.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Diese Norm legt Mindestanforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie Anforderungen an die Überprüfung, Betriebs- und Wartungsdokumentation sowie Prüfung solcher Anlagen fest.