Überfällige Neuerungen

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Seit Juli gilt die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO). Sie passt die Anforderungen an die Maschinensicherheit dem Stand der Technik an. Das Anwendungsgebiet wurde erweitert und betrifft nun mehr Wirtschaftsakteure als bisher. Was es für wen zu beachten gilt, erläutert dieser Beitrag.

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