Experten-Tipps zum Thema Brandschutz

Das Verhindern der Ausbreitung des Feuers, die einfache und sichere Selbstrettung der Menschen im Gebäude und ein schneller Zugang für Rettungskräften sind die wichtigsten Ziele des Brandschutzes.
Das Verhindern der Ausbreitung des Feuers, die einfache und sichere Selbstrettung der Menschen im Gebäude und ein schneller Zugang für Rettungskräften sind die wichtigsten Ziele des Brandschutzes.
Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei Geze, erklärt wie Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume barrierefrei sein können. Den zugehörigen Vortrag zum Thema finden Sie auf Youtube.
tedo.link/nqJoOZ
Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei Geze, erklärt wie Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume barrierefrei sein können. Den zugehörigen Vortrag zum Thema finden Sie auf Youtube. tedo.link/nqJoOZBild: Geze GmbH

Reiner Nottreppenraum oder auch im Alltag genutzter Treppenraum?

Weiterhin spielt die Nutzung des Treppenraumes im Alltag eine Rolle: „Manchmal wird der Treppenraum wirklich nur für den Notfall genutzt. In anderen Fällen werden die im Notfall druckbelüfteten Bereiche aber auch im Alltag genutzt.“ Aus dieser Fragestellung ergebe sich dann die Anforderung an die einzusetzende Türtechnik, so Weizenhöfer: „Wenn keine barrierefreie Erreichbarkeit des Treppenraums im Notfall gefordert wird, weil es z.B. anderweitig barrierefrei erreichbare sichere Bereiche gibt, können mittels geeigneter Türschließer die Anforderungen der DIN18040-1 in der Alltagsnutzung eingehalten werden. Hier ergeben sich bei einer Türflügelbreite von 1,25m etwa 50N Bedienkraft. Die zulässige Bedienkraft von maximal 100N bei Betrieb der RDA-Anlage kann bei frühzeitiger Abstimmung von Türtechnik, Differenzdruck und Türblattgröße dennoch eingehalten werden. Muss dagegen die ASR V3a.2 erfüllt werden, beträgt die zulässige Bedienkraft nur 25N, was einen Antrieb an der jeweiligen Tür erfordert. Die Unterschiede sind also erheblich!“

Fazit: Frühe und enge Abstimmung aller beteiligten Planer erforderlich

„Man muss in jedem Fall immer die unterschiedlichen Einbausituationen betrachten und unabhängig davon auch die unterschiedlichsten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Erst aus der Kombination beider Themen lässt sich die passende technische Ausstattung der Tür festlegen – unter Berücksichtigung der Stellschrauben wie Türgröße oder Anpassung des Differenzdrucks“, fasst Günther Weizenhöfer zusammen. „Da spielen also so viele Faktoren mit rein, die man berücksichtigen muss, sodass aus meiner Sicht von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen Brandschutzplaner, Türfachplaner und dem Planer, der die Druckbelüftung plant, erforderlich ist, um zu einer wirtschaftlichen, guten Gesamtlösung zu kommen“, so Weizenhöfer.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert