Smart Home macht noch keinen Einbruchschutz

Eine Anforderung der DIN/VDEV0826-1: Projektierung, Montage und Wartung müssen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.
Eine Anforderung der DIN/VDEV0826-1: Projektierung, Montage und Wartung müssen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.
Dank in der Gefahrenmelderzentrale integrierter Schnittstelle für das Gebäudemanagement lassen sich durch die Interaktion der Sensorik aus Sicherheitstechnik mit anderen Gewerken Effekte für den intelligenten Gebäudebetrieb erzielen.
Dank in der Gefahrenmelderzentrale integrierter Schnittstelle für das Gebäudemanagement lassen sich durch die Interaktion der Sensorik aus Sicherheitstechnik mit anderen Gewerken Effekte für den intelligenten Gebäudebetrieb erzielen.Bild: Telenot Electronic GmbH

Denn: „Smart Home ist nicht per se dazu in der Lage, für mehr Schutz vor Einbruch, Brand oder unbefugtem Zutritt zu sorgen“, erklärt Dr. Timo Stock, Geschäftsleiter bei Telenot, einem Hersteller und Entwickler von elektronischer Sicherheitstechnik. Dennoch ist dieser Trugschluss immer noch weit verbreitet – nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei vielen Experten, wie erst Anfang Februar 2024 auch Harald Schmid, von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Bonn, im Rahmen eines Fachsymposiums des Branchenverband BHE betonte. Schmid unterstrich, dass die Vernetzung von Smart-Home-Systemen und Gefahrenmeldetechnik nur dann ein Mehr an Sicherheit brächte, wenn bestimmte Regularien erfüllt werden. Dr. Stock verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Fassung der DIN/VDEV0826-1: „Die Norm gibt Nutzern und Fachbetrieben wichtige Hinweise zur Auswahl, Einsatz und Installation von Smart-Home-Komponenten mit Sicherheits-Lösungen sowie eines sicheren Betriebs solcher Systeme.“

Mit Zentralen von Telenot lassen sich Wohnkomfort, Energieffizienz und Sicherheit normgerecht miteinander verbinden. Die Erfüllung der DIN-Anforderungen belohnen auch viele Versicherer durch niedrigere Prämien.
Mit Zentralen von Telenot lassen sich Wohnkomfort, Energieffizienz und Sicherheit normgerecht miteinander verbinden. Die Erfüllung der DIN-Anforderungen belohnen auch viele Versicherer durch niedrigere Prämien.Bild: Telenot Electronic GmbH

Sicherheit nur vom Fachbetrieb

Gleichzeitig bekommen Anwender Hinweise zur Auswahl von Fachbetrieben, die die Inhalte der DIN/VDEV0826-1 erfüllen. Denn – und dies betont auch die Polizei in ihren Beratungsgrundsätzen – vor dem Kauf sollten sich Nutzer oder Planer bei Polizei sowie anerkannten Fachunternehmen informieren und die Projektierung, Montage und Wartung ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe vornehmen lassen. Diese Anforderungen erfüllen z.B. die rund 500 Autorisierten Telenot-Stützpunkte, empfiehlt Dr. Stock: „Zu unserer Philosophie gehört seit jeher, die Fachbetriebe in diesem einzigartigen Netzwerk regelmäßig nach den aktuellen Normen und Regularien zu zertifizieren. Verbraucher, Planer oder Architekten können nicht nur auf das große Know-how der Experten vertrauen, sondern auch darauf, dass diese Fachbetriebe alle Anforderungen der DIN erfüllen.“

Eine Anforderung der DIN/VDEV0826-1: Projektierung, Montage und Wartung müssen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.
Eine Anforderung der DIN/VDEV0826-1: Projektierung, Montage und Wartung müssen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.Bild: Telenot Electronic GmbH

Was ist eigentlich Smart Home?

Um allen Seiten Klarheit zu verschaffen, stellt die Norm eine unmissverständliche Definition des Begriffs Smart Home auf. Demnach ist Smart Home der „Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn-und Lebensqualität, Sicherheit, Gesundheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.“ Für den Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik legt die DIN/VDEV0826-1 zudem die Bedingungen für deren Einbau, Betrieb, Instandhaltung sowie Verwendung fest und regelt die Vernetzung mit Smart-Home-Funktionen.

Klare Regeln für Interaktion

Den Grundtenor bei der Vernetzung umreißt Dr. Stock so: „Vereinfacht gesagt, dürfen Sensoren und Aktoren von Smart-Home-Komponenten nicht auf Elemente einer Gefahrenwarnanlage rückwirken. Die Gefahrenwarnanlage dagegen darf Smart-Home-Anwendungen steuern.“ Denn dies könne schließlich Baustein eines Sicherheitskonzepts sein. Wenn z.B. bei einem Einbruchalarm alle Lichter im Haus angingen und die Jalousien sich schließen würden. Nur durch diese klar definierten Regeln der Interaktion lässt sich das zentrale Schutzziel einer Alarmanlage realisieren – das frühzeitige und zuverlässige Melden von Eindringlingen in eine Wohnung bzw. ein Gebäude. Zudem bildet dies die Voraussetzung dafür, um kostspielige Falschalarme zu vermeiden. Denn schließlich können Wachdienste und Polizei einen Falschalarm in Rechnung stellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert