Fast jeder Betrieb ist betroffen

Angabe der von Preissteigerungen betroffenen Betriebe liegen diese bei 30,6%. Bei Produkten im Bereich ‚Erneuerbare Energien/Energiemanagement‘ belaufen sich die Preissteigerungen

auf 13,5%, im Bereich ‚Gebäudeautomation‘ liegen sie bei 13,4% und im Bereich ‚Sicherheitstechnik‘ bei 13,3%. Elektrogeräte verteuerten sich dagegen trotz der eher schlechten Verfügbarkeit nur um 9,9%.

Betriebe bleiben auf Mehrkosten sitzen

Die Mehrkosten können den Kunden im Durchschnitt nur zur Hälfte (46,8%) weiterbelastet werden. Lediglich 17,6% der Betriebe geben an, die Mehrkosten eins zu eins an

die Kunden weitergeben zu können. Andererseits können 9,3% der von Preissteigerungen betroffenen Betriebe überhaupt keine Mehrkosten bei ihren Kunden geltend

machen. Hier gehen die höheren Materialpreise komplett zu Lasten der Betriebe.

Unterschiede bei den Auftraggebern

Eine Weiterbelastung ist insbesondere dort schwierig bis unmöglich, wo es sich um öffentliche Auftraggeber oder Kunden aus der Wohnungswirtschaft handelt. Während immerhin 21,9% der Unternehmen, die überwiegend im Privatkundengeschäft tätig sind, die Mehrkosten vollständig an ihre Kunden weiterreichen, sind es bei Betrieben mit primär öffentlichen Auftraggebern lediglich 12,5%, bei hauptsächlich für die Wohnungsgesellschaften tätigen Betrieben sogar nur 8,8%. Betriebe, die in erster Linie für Privatkunden tätig sind, können durchschnittlich 52,3% ihrer Preissteigerungen weitergeben. Bei Unternehmen mit überwiegend gewerblichen Kunden sind es immer noch 48,3%. Ist hauptsächlich die Öffentliche Hand Auftraggeber, sind es hingegen nur 38,7%. Betriebe, die überwiegend für die Wohnungswirtschaft tätig sind, können durchschnittlich nur 34,1% der Preissteigerungen weitergeben.

 

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