Weg vom Trennungsprinzip

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Der Patentverein sowie der BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft) und BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand) haben zur Modernisierung des Patentrechts eine Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorlage eines Referentenentwurfs wird im Frühsommer erwartet. „Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Grundideen halten wir für richtig. Patente sollen der Bürgerschaft und damit der Wirtschaft dienen. Erstens macht das jetzige Rechtssystem mit dem Trennungsprinzip von zwei zeitversetzt laufenden Verfahren vor allen den Mittelstand stark angreifbar. Dies kann durch die nun vorgesehene Synchronisierung von Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren bei Patentgerichten verhindert werden. Zweitens ist eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei angegriffenen Patenten notwendig, um Unternehmen vor Patent-Trollen zu schützen. Fertigungsstopps müssen das äußerste Mittel sein. Diese beiden Stoßrichtungen können unser gut gemeintes Patentwesen deutlich verbessern“, kommentiert Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins. Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den jetzigen Diskussionsentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen das Vorhaben außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Softwarepatente. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme als Zusatzlösung neben den Schutzregelungen des Urheberrechts ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft.“

Patent- vs. Urheberrecht

In den letzten Jahren wurden trotz zweifelhafter Rechtsgrundlage im großen Umfang softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.

Beherztes Vorangehen für das Patentwesen vom Gesetzgeber gefordert. Gerade nach der Nichtigkeitserklärung der Gesetzgebung zur Umsetzung des Unitary Patent (EU-Patent) in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht am 26. März 2020 bewerten die Verbände eine Reform des deutschen Patentwesens als umso dringlicher.

Schnelle Modernisierung gefordert

„Die Entscheidung kommt nicht wirklich überraschend. Nun hofft der Patentverein, dass das Gute am EU-Patent erhalten wird. Zum einen lassen sich die Ansätze zur Aufhebung des Trennungsprinzips und der gestärkten technischen Gerichtsbarkeit auch ins deutsche Recht aufnehmen. Die derzeit laufende Modernisierung des Patentgesetzes (PatMoG) würde dies rasch ermöglichen, z.B. mit der Aussetzung eines Verletzungsurteils bis zur Klärung der Validität eines Streitpatents als Regelfall. Zum anderen ist zu hoffen, dass ein erneuter gesamteuropäischer Anlauf auch ohne Großbritannien genommen wird“, so Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins.

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