Verpflichtungen als Chance begreifen

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Auf nationaler und internationaler Ebene steigen die Berichtspflichten für Unternehmen. Die Regulierungen betreffen etwa Klimaschutz, Menschenrechte und Soziales. So hat die Europäische Union den ‚Green Deal‘ ausgerufen. Demnach soll Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die Netto-Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. „Bei dieser größten Herausforderung muss die Industrie eine Führungsrolle übernehmen“, heißt es seitens der Kommission. So wurde zusätzlich zum Green Deal auch der ‚Green Deal Industrial Plan‘ erarbeitet. Dieser sieht unter anderem ‚Netto-Null-Industrie-Gesetz‘ zu Projekten für CO2-neutrale Technologien sowie zu gemeinsamen Normen vor.

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Mehr Pflicht zum Bericht

Bekannt ist bereits, dass die Zahl der Unternehmen, die in der EU einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, stufenweise angehoben wird. Dargelegt werden muss u.a., wie Unternehmen Schritt für Schritt CO2-Emissionen verringern wollen. Laut der EU-Direktive ‚Corporate Sustainability Reporting Directive‘ (CSRD) sollen diese Informationen genauso belastbar sein wie -Finanzinformationen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren, müssen ihren Nachhaltigkeitsreport über das Geschäftsjahr 2024 (mit Berichtspflicht 2025) laut der CSRD nach neuen Standards vorlegen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 (mit Berichtspflicht 2026) müssen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mit mehr als 40Mio.€ Euro Nettoumsatz einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. In Deutschland sollen rund 15.000 Unternehmen betroffen sein. Bereits seit einigen Jahren haben sich am Kapitalmarkt sogenannte ESG-Kriterien etabliert. Danach präsentieren Unternehmen Aktionären ihre Aktivitäten in Sachen Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance), um die Nachhaltigkeit ihrer Geschäfte zu belegen

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Sorgfalt in der Lieferkette

Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland zudem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses hat zum Ziel, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Demnach erstrecken sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (rund 700 Unternehmen). Ab dem Jahr 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in diese Pflicht einbezogen (rund 2.900 Unternehmen).

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Von Herausforderungen und Chancen

Die zunehmenden Berichtspflichten stellen für fertigende Unternehmen oft eine Herausforderung dar. Gleichzeitig bieten sie die Chance, die eigene Ressourcen- und Energieeffizienz zu ermitteln, zu dokumentieren und zu optimieren. Im digitalen Zeitalter können dabei etwa Manufacturing Execution Systeme helfen.

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