Die neue KI-Verordnung

Laura Griese ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Noerr und im Fachbereich Produkthaftung und Product Compliance tätig.

Die Welt der Robotik und KI entwickelt sich rasant weiter – und mit ihr die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die deren Anwendung sicherer und transparenter machen sollen. Am 1. August 2024 trat die neue KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft und wirft viele Fragen auf. Was bedeutet das für Unternehmen, die moderne Industrieroboter nutzen oder selbst KI-Systeme entwickeln? Nehmen wir als Beispiel Unternehmen, die Industrieroboter einsetzen, um Montageprozesse zu verbessern oder KI-gestützte Analysen zur Qualitätskontrolle durchführen.

Risikobeurteilung für Roboter

Angekommen in einem Zeitalter, in dem die Industrie 4.0 mit ihren hochmodernen Robotern die Produktionslandschaft prägt, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, bei all dem begrüßenswerten Streben nach Innovation und Fortschritt an ein ebenso banal anmutendes wie grundlegend relevantes Thema erinnern: auch hochausgeklügelte Roboter sind fehlbar und bergen Risiken: Um diesen in rechtlicher wie sicherheitstechnischer Hinsicht zu begegnen, ist eine Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) auch für solch fortschrittliche Geräte nicht nur eine gute Idee, sondern gesetzlich verpflichtend.

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Wie steht es um automatisierte und autonome Kraftfahrzeuge?

Severin Bauer ist Rechtsanwalt im Bereich Automotive & New Mobility bei der Kanzlei Noerr. Im Rahmen seiner Doktorarbeit beschäftigt er sich mit regulatorischen Anforderungen bei automatisierten und autonomen Kraftfahrzeugen.

Sie haben vermutlich schon einmal von ihnen gehört: Die fünf Stufen der Automatisierung im Straßenverkehr, die von bloßen Assistenzsystemen bis hin zum vollautonomen Kraftfahrzeug reichen. Aber wie steht es aktuell um die Automatisierung von Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen?

Heute: der Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act wird im Rahmen der Cybersicherheitsstrategie der EU neben der NIS2-Richtlinie, die die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen regelt, verabschiedet. Cybersicherheit wird damit – so wie auch die Maschinensicherheit – zum Teil des New Legislative Frameworks und unter den Umständen, die ich Ihnen jetzt erklären werde, zur rechtlichen Pflicht, damit Ihr Produkt überhaupt die Fertigungsanlage verlassen darf.

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KI bald ein eigenständiger Akteur im Arbeitsschutz?

Dr. Sven Lohse ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Associated Partner bei der Kanzlei Noerr. Er ist spezialisiert auf die Beratung u.a. zur Arbeitsschutz-Compliance.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz ASiG) regelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, definiert Aufgaben und sorgt für die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Wird nun künstliche Interlligenz bald Einzug in das ASiG halten?

Pepper, Care-O-bot & Co.

Roboter zur Unterstützung in der Pflege einsetzen? Klingt nach einer guten Idee, jedoch müssen ethische und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

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Mithilfe des Pareto-Prinzips

Philipp Franz ist Volljurist und Legal Engineer bei Noerr. Seine digitale Affinität für die Rechtsökonomik erlangte er unter anderem bei einem LegalTech-Startup in München sowie bei seinem Masterstudium der Rechtsinformatik.Bei Noerr beschäftigt er sich als Teil des Digital Excellence Teams mit Digitalisierungsprojekten in der Rechtsberatung, insbesondere mit den Themen Dokumentenautomatisierung und KI.

In der juristischen Landschaft, wo das Recht oft als der fest verankerte Leuchtturm in einem Meer von Unsicherheiten dient, stellt die Robotik ein Gebiet dar, das ständig in Bewegung ist, ein Ozean mit noch nicht kartierten Gewässern. Hier könnte das Pareto-Prinzip, das uns lehrt, dass 80 Prozent der Ergebnisse aus 20 Prozent der Anstrengungen resultieren, als unser Kompass dienen, um uns sicher durch die stürmischen Gewässer der rechtlichen Risiken zu führen.

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Die neue EU-Maschinenverordnung

Prof. Dr. Klindt ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Noerr. Dort ist er Co-Head Produkthaftung & Product Compliance.

Nun ist sie da – die lange erwartete EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29. Juni dieses Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wirtschaft und Behörden erhalten ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, das die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird.

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Datenschutz und Schadenersatz: Haftung für Emotionen?

In einer datengetriebenen Wirtschaft sind Datenschutzverletzungen kein Einzelfall. Für den Betroffenen sind sie oft zumindest ein Ärgernis. Aber reicht das aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen? Mit dieser Frage hat sich der EuGH befasst.

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Eine Medaille hat zwei Seiten

Die Anwendungsbereiche künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind vielfältig. Der Einsatz von Cobots,
Assistenz-Tablets in der Fließbandfertigung, Chatbots in Lagerhallen oder die Nutzung von Algorithmen in HR-Abteilungen sind nur wenige Beispiele für den Einsatz von KI bei der Arbeit. Nicht zuletzt deshalb beobachtet auch die European Agency for Health and Safety at Work (EU-OSHA) als eine von vielen Akteuren seit Jahren die Auswirkungen von KI auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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