Das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz ASiG) regelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, definiert Aufgaben und sorgt für die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Wird nun künstliche Interlligenz bald Einzug in das ASiG halten?
Rubrik: Robotik, Recht, Risiko
Pepper, Care-O-bot & Co.
Roboter zur Unterstützung in der Pflege einsetzen? Klingt nach einer guten Idee, jedoch müssen ethische und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Mithilfe des Pareto-Prinzips
In der juristischen Landschaft, wo das Recht oft als der fest verankerte Leuchtturm in einem Meer von Unsicherheiten dient, stellt die Robotik ein Gebiet dar, das ständig in Bewegung ist, ein Ozean mit noch nicht kartierten Gewässern. Hier könnte das Pareto-Prinzip, das uns lehrt, dass 80 Prozent der Ergebnisse aus 20 Prozent der Anstrengungen resultieren, als unser Kompass dienen, um uns sicher durch die stürmischen Gewässer der rechtlichen Risiken zu führen.
Die neue EU-Maschinenverordnung
Nun ist sie da – die lange erwartete EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29. Juni dieses Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wirtschaft und Behörden erhalten ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, das die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird.
Datenschutz und Schadenersatz: Haftung für Emotionen?
In einer datengetriebenen Wirtschaft sind Datenschutzverletzungen kein Einzelfall. Für den Betroffenen sind sie oft zumindest ein Ärgernis. Aber reicht das aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen? Mit dieser Frage hat sich der EuGH befasst.
Eine Medaille hat zwei Seiten
Die Anwendungsbereiche künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind vielfältig. Der Einsatz von Cobots,
Assistenz-Tablets in der Fließbandfertigung, Chatbots in Lagerhallen oder die Nutzung von Algorithmen in HR-Abteilungen sind nur wenige Beispiele für den Einsatz von KI bei der Arbeit. Nicht zuletzt deshalb beobachtet auch die European Agency for Health and Safety at Work (EU-OSHA) als eine von vielen Akteuren seit Jahren die Auswirkungen von KI auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Heute: Die Knowhow-Inventur
Vom Fließband bis zum Code des Fertigungsroboters, überall in Produktion und Betrieb finden sich Gegenstände, in denen sich das Knowhow des Unternehmens spiegelt. Ein Schutz dieser Gegenstände tut not. Die hierzu verfügbaren Instrumente divergieren allerdings je nach Gegenstand und allzu oft setzt ein bestimmter Schutz zudem eigenes Tätigwerden voraus. Versäumnisse hierbei offenbaren sich leider mitunter erst, wenn das Unternehmen im Ernstfall keinen angemessenen Schutz für eines seiner immateriellen Güter beanspruchen kann. Damit es dazu nicht kommt, lohnt ein Blick auf das geistige Eigentum.
Haben oder Nichthaben
Nicht jede Innovation ist patentfähig. Für technische Detailverbesserungen scheitert der Patent- und Gebrauchsmusterschutz oft an der notwendigen Erfindungshöhe und Verbesserungen auf Prozessebene fehlt es häufig an der technischen Qualität. Doch auch solche Innovationen können wertvoll sein. Im Regelfall sind solche Innovationen und die dadurch erreichten Effizienzsteigerungen das Ergebnis eigener Investitionen von Zeit und Ressourcen. Das Ausbügeln von Kinderkrankheiten bei der inkrementellen Verbesserung von Produkten und Prozessen ist ein Lernprozess aus eigenen Erfahrungen und Fehlern.
Welcome to the Metaverse!
Eine Straße, die über hunderte von Kilometern lang ist, auf der mehr als sechzig Millionen Menschen gleichzeitig entlangschlendern und die an abertausenden Shops, Büros, Vergnügungsparks, Kinos und öffentlichen Plätzen vorbeiführt – und in der realen Welt nicht existiert. So beschreibt Neal Stephenson in seinem Science-Fiction-Roman aus dem Jahr 1992 ‚The Street‘ den Champs Élysées des Metaverse. Dreißig Jahre später scheint diese Vision in greifbarer Nähe. Ist das der Beginn einer neuen Technologieära?
Der Entwurf des Data Acts
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 den Entwurf des Data Acts vorgelegt. In seiner aktuellen Fassung sind mit dem Erlass des Verordnungsentwurfs erhebliche Auswirkungen auf die zivilrechtliche Ausgestaltung von Datennutzungsvereinbarungen zu erwarten. Der sektorübergreifende Ansatz des Entwurfs führt zu einer Geltung über alle Branchen und Wirtschaftsbereiche hinweg. Der Anwendungsbereich erstreckt sich weiterhin auf sämtliche Daten, unabhängig vom Personenbezug.