Mithilfe des Pareto-Prinzips

Philipp Franz ist Volljurist und Legal Engineer bei Noerr. Seine digitale Affinität für die Rechtsökonomik erlangte er unter anderem bei einem LegalTech-Startup in München sowie bei seinem Masterstudium der Rechtsinformatik.Bei Noerr beschäftigt er sich als Teil des Digital Excellence Teams mit Digitalisierungsprojekten in der Rechtsberatung, insbesondere mit den Themen Dokumentenautomatisierung und KI.

In der juristischen Landschaft, wo das Recht oft als der fest verankerte Leuchtturm in einem Meer von Unsicherheiten dient, stellt die Robotik ein Gebiet dar, das ständig in Bewegung ist, ein Ozean mit noch nicht kartierten Gewässern. Hier könnte das Pareto-Prinzip, das uns lehrt, dass 80 Prozent der Ergebnisse aus 20 Prozent der Anstrengungen resultieren, als unser Kompass dienen, um uns sicher durch die stürmischen Gewässer der rechtlichen Risiken zu führen.

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Die neue EU-Maschinenverordnung

Prof. Dr. Klindt ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Noerr. Dort ist er Co-Head Produkthaftung & Product Compliance.

Nun ist sie da – die lange erwartete EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29. Juni dieses Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wirtschaft und Behörden erhalten ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, das die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird.

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Datenschutz und Schadenersatz: Haftung für Emotionen?

In einer datengetriebenen Wirtschaft sind Datenschutzverletzungen kein Einzelfall. Für den Betroffenen sind sie oft zumindest ein Ärgernis. Aber reicht das aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen? Mit dieser Frage hat sich der EuGH befasst.

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Eine Medaille hat zwei Seiten

Die Anwendungsbereiche künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind vielfältig. Der Einsatz von Cobots,
Assistenz-Tablets in der Fließbandfertigung, Chatbots in Lagerhallen oder die Nutzung von Algorithmen in HR-Abteilungen sind nur wenige Beispiele für den Einsatz von KI bei der Arbeit. Nicht zuletzt deshalb beobachtet auch die European Agency for Health and Safety at Work (EU-OSHA) als eine von vielen Akteuren seit Jahren die Auswirkungen von KI auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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Heute: Die Knowhow-Inventur

Dr. Niclas A. Gajeck ist Rechtsanwalt der Kanzlei Noerr. Er berät schwerpunktmäßig zu Patenten und kartellrechtlichen Themen im Bereich technischer Standards (FRAND), dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie bei der Verhandlung von Patentlizenzverträgen.

Vom Fließband bis zum Code des Fertigungsroboters, überall in Produktion und Betrieb finden sich Gegenstände, in denen sich das Knowhow des Unternehmens spiegelt. Ein Schutz dieser Gegenstände tut not. Die hierzu verfügbaren Instrumente divergieren allerdings je nach Gegenstand und allzu oft setzt ein bestimmter Schutz zudem eigenes Tätigwerden voraus. Versäumnisse hierbei offenbaren sich leider mitunter erst, wenn das Unternehmen im Ernstfall keinen angemessenen Schutz für eines seiner immateriellen Güter beanspruchen kann. Damit es dazu nicht kommt, lohnt ein Blick auf das geistige Eigentum.

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Haben oder Nichthaben

Nicht jede Innovation ist patentfähig. Für technische Detailverbesserungen scheitert der Patent- und Gebrauchsmusterschutz oft an der notwendigen Erfindungshöhe und Verbesserungen auf Prozessebene fehlt es häufig an der technischen Qualität. Doch auch solche Innovationen können wertvoll sein. Im Regelfall sind solche Innovationen und die dadurch erreichten Effizienzsteigerungen das Ergebnis eigener Investitionen von Zeit und Ressourcen. Das Ausbügeln von Kinderkrankheiten bei der inkrementellen Verbesserung von Produkten und Prozessen ist ein Lernprozess aus eigenen Erfahrungen und Fehlern.

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Welcome to the Metaverse!

Eine Straße, die über hunderte von Kilometern lang ist, auf der mehr als sechzig Millionen Menschen gleichzeitig entlangschlendern und die an abertausenden Shops, Büros, Vergnügungsparks, Kinos und öffentlichen Plätzen vorbeiführt – und in der realen Welt nicht existiert. So beschreibt Neal Stephenson in seinem Science-Fiction-Roman aus dem Jahr 1992 ‚The Street‘ den Champs Élysées des Metaverse. Dreißig Jahre später scheint diese Vision in greifbarer Nähe. Ist das der Beginn einer neuen Technologieära?

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Der Entwurf des Data Acts

Marieke Merkle ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Noerr und Lehrbeauftragte für IT-Recht an der Ludwigs-Maximilian-Universität München. Sie ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung bei IT- und IoT-Projekten (insbesondere Cloud-Computing, Open Source Software, künstliche Intelligenz).

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 den Entwurf des Data Acts vorgelegt. In seiner aktuellen Fassung sind mit dem Erlass des Verordnungsentwurfs erhebliche Auswirkungen auf die zivilrechtliche Ausgestaltung von Datennutzungsvereinbarungen zu erwarten. Der sektorübergreifende Ansatz des Entwurfs führt zu einer Geltung über alle Branchen und Wirtschaftsbereiche hinweg. Der Anwendungsbereich erstreckt sich weiterhin auf sämtliche Daten, unabhängig vom Personenbezug.

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Heute: Die Produktsicherheits-Verordnung

Vor einiger Zeit hat die Europäische Kommission ihren ersten Vorschlag für eine neue Produktsicherheits-Verordnung vorgelegt. Er wird im gesamten Bereich der Konsumgüterindustrie die bisherige EU-Richtlinie aus 2001 ablösen.

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Doctor A.I.: Künstliche Intelligenz und Medizinprodukte

Isabel Jakobs ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Noerr und auf die Beratung zur Produkthaftung und Product Compliance mit Schwerpunkt Life Sciences & Healthcare spezialisiert.

Auch in der Medizin hält künstliche Intelligenz (KI) Einzug. Ein Beispiel: Während früher die Herzinfarktdiagnose mittels wiederholtem EKG erfolgte, kommt heute vermehrt spezielle KI-Software zur Unterstützung der ärztlichen Diagnose zum Einsatz. Diese Software kann in Windeseile Profile von RNA-Molekülen auswerten und miteinander verknüpfen, sodass der Herzinfarkt „sichtbar“ wird.

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